Privatinsolvenzrechtstag

Restschuldbefreieung nach 3 Jahren!

Der 10. Privatinsolvenzrechtstag fand im September in Göttingen statt. Zentrales Thema des hochkarätig besetzten Fachtags war die anstehenden Änderungen des Insolvenzgesetzes. Insbesondere die mögliche generelle Verkürzung des Verfahrens auf 3 Jahre wurde erörtert. Dazu wurden zwei Positionen beschlossen, die auch die Stimmen der Schuldnerberatung der AWO Göttingen und von der Göttinger Beratungsstelle Kontakt in Krisen erhielten. In dem Zusammenhang betont Christa Kurewitz von der Schuldnerberatung der AWO Göttingen, dass es derzeit nicht leicht ist, die Situation um eine anstehende Gesetzesänderung einzuschätzen.

Die neuesten Pressemitteilungen des BMJV zur Gesetzesänderung finden Sie hier.

Ein Infoblatt des BMJV zur anstehenden Regelung finden Sie hier.

„Es wurde eine Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen, die Änderungen der nationalen Rechte und auch des Deutschen Rechts zur Folge haben wird. Wie genau diese Änderung aussieht wird jetzt nach und nach bekannt. Außerdem muss sich ein neues Gesetzt meist erst einspielen. Es ist wichtig, dass wir in den Beratungsgesprächen über den jeweiligen Stand der Entwicklungen beim Gesetzgeber sprechen.“

Eine Tagesordnung zum Privatinsolvenzrechtstag finden Sie hier.

Die Homepage des Privatinsolvenzrechtstags finden Sie hier.

Die Positionen der AGSBV zur anstehenden Gesetzesänderung finden Sie hier.

Die neueste Pressemitteilung des BMJV finden Sie hier