Pflicht zu einem Girokonto?

Am 1.1.2020 ist ein weiterer Teil des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Jetzt gibt es sie tatsächlich: Die Pflicht, ein Girokonto zu führen.

Jeder Bewohner einer Einrichtung muss jetzt ein Girokonto haben. Aber bekommt auch jeder ein Konto? Und was dann? Kontoführungsgebüren? Onlinekonto? Kreditkarte? Pfändungsschutzkonto? Überziehungskredit? Dauerauftrag oder Lastschrift? Was passiert, wenn das Konto im Minus ist? Oder gepfändet wird?

Zu allen Fragen rund um die Kontoführung findet am 12.3.2020 um 15:30 ein Workshop bei uns in der Geschäftsstelle der AWO statt.

Link zum Flyer.