Pfändungsschutz Konto P-Konto

Als anerkannte Schulden- und Insolvenzberatungsstelle sind wir dazu berechtigt, den Freibetrag auf einem Pfädnungsschutzkonto zu erhöhen. Sie können diese Erhöhung kostenfrei bei uns erhalen. Dazu benötigen wir bestimmte Unterlagen. Bitte sprechen Sie das mit uns im Vorfeld ab.

Zudem bitten wir Sie, folgenden Antrag herunterzuladen und auszufüllen:

Antrag auf Erstellung der Bescheinigung gem. § 850 k Abs. 5 ZPO 

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, bringen Sie den Antrag einfach mit zu unserer Erstberatung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.