Insolvenzberatung

Um Menschen in ein Insolvenzverfahren zu bringen, muss man als Schuldnerberatungsstelle eine Anerkennung vom Land Niedersachsen haben (§ 305 der Insolvenzordnung).

 

Wir sind seit Einführung der Insolvenzordnung für Verbraucher eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle des Landes Niedersachsen. Wir können den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihnen erstellen. Falls dieser scheitert, ist eine entsprechende Bescheinigung für das Verbraucher Insolvenzverfahren erforderlich. Wir stellen diese aus.

 

Wir helfen Ihnen kostenfrei bei der Erstellung des Insolvenzantrags.

 

 

Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.